Die EEG-Novelle 2025 setzt wichtige Impulse für erneuerbare Energien, insbesondere für Photovoltaikanlagen in Nordrhein-Westfalen. Wenn du planst, in Hamm, Dortmund oder Münster eine PV-Anlage zu installieren oder eine bestehende Anlage zu erweitern, solltest du diese Änderungen kennen.
Angepasste Einspeisevergütung:
Anlagen bis 10 kWp: 7,96 Cent/kWh (Teileinspeisung), 12,60 Cent/kWh (Volleinspeisung)
Anlagen von 10 bis 40 kWp: 6,88 Cent/kWh (Teileinspeisung), 10,56 Cent/kWh (Volleinspeisung)
Anlagen von 40 bis 100 kWp: 5,62 Cent/kWh (Teileinspeisung), 10,56 Cent/kWh (Volleinspeisung)
Steuerliche Vorteile: Anlagen bis zu 30 kWp sind größtenteils von der Einkommensteuer befreit und profitieren von vereinfachten steuerlichen Regelungen.
Kommunale Förderprogramme: Kommunale Programme variieren je nach Stadt. Informiere dich direkt bei den zuständigen Stellen in Hamm, Dortmund und Münster.
Betreiber neuer PV-Anlagen erhalten keine EEG-Vergütung bei negativen Börsenstrompreisen. Es lohnt sich, diese Zeiten bei der Planung und Nutzung zu beachten.
Hamm: Informiere dich bei der Stadtverwaltung über aktuelle Förderungen, insbesondere für Stromspeicher.
Dortmund: Die Stadt bietet spezielle Programme, oft in Kombination mit Dachbegrünung.
Münster: Umfangreiche Beratung und gezielte Förderungen für Einfamilienhäuser sind verfügbar. Details direkt bei den Stadtwerken anfragen.
Betreiber neuer PV-Anlagen erhalten keine EEG-Vergütung bei negativen Börsenstrompreisen. Es lohnt sich, diese Zeiten bei der Planung und Nutzung zu beachten.
Regionale Förderungen prüfen: Erkundige dich direkt bei den Städten Hamm, Dortmund oder Münster nach aktuellen Programmen.
Angebote einholen: Lasse dir von einem Fachbetrieb ein detailliertes Angebot erstellen.
Förderantrag einreichen: Beantrage Fördermittel, bevor du mit der Installation beginnst.
Installation und Dokumentation: Dokumentiere sorgfältig den Einbau für die anschließende Abrechnung.
Ja, bestehende Anlagen profitieren ebenfalls von neuen Vergütungssätzen bei Erweiterungen.
Ja, Mini-PV-Anlagen profitieren von vereinfachten Bedingungen, allerdings mit eigenen Vergütungsbedingungen.
Anlagen bis zu 30 kWp genießen erleichterte Bedingungen bei der Einkommensteuer.
Förderprogramme prüfen und nutzen.
Beratungstermine vereinbaren.
Wirtschaftlichkeit berechnen lassen.
Steuerliche Beratung in Anspruch nehmen.
Die EEG-Novelle 2025 bietet weiterhin attraktive Bedingungen für Photovoltaikanlagen-Betreiber. Informiere dich umfassend über die regionalen Besonderheiten in Hamm, Dortmund und Münster und nutze gezielt die bestehenden Förderungen.